Auf ETF-Gewinne zahlst du 26,375 % Abgeltungssteuer (inkl. Soli). Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Gewinne steuerfrei (Teilfreistellung) — effektiver Steuersatz: rund 18,46 %. Die ersten 1.000 € Erträge pro Jahr sind komplett steuerfrei — aber nur mit Freistellungsauftrag. Die Vorabpauschale 2026 basiert auf dem Basiszins von 3,20 % (laut Bundesbank, festgesetzt vom BMF am 13. Januar 2026).
1. Abgeltungssteuer
In Deutschland fällt auf Kapitalerträge pauschal Abgeltungssteuer an:
| Steuer | Satz | Gesamt |
|---|---|---|
| Abgeltungssteuer | 25,00 % | 26,375 % |
| Solidaritätszuschlag | 1,375 % |
Wichtig: Der Broker zieht diese Steuer automatisch ab — du musst nichts selbst berechnen.
2. Teilfreistellung — der Steuervorteil bei Aktien-ETFs
Aktien-ETFs (alle normalen MSCI World oder All-World ETFs) profitieren von der Teilfreistellung: Nur 70 % der Erträge werden besteuert — 30 % sind steuerfrei.
Du machst 1.000 € Gewinn. Besteuert werden nur 700 € (70 %). Steuer: 700 € × 26,375 % = 184,63 € — statt 263,75 € ohne Teilfreistellung.
3. Freistellungsauftrag — 1.000 € steuerfrei
Jede Person hat einen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr (2.000 € für Ehepaare). Erträge bis zu dieser Höhe sind komplett steuerfrei — aber du musst deinem Broker einen Freistellungsauftrag erteilen.
4. Vorabpauschale 2026 — Basiszins 3,20 %
Seit 2018 gibt es die Vorabpauschale — eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs. Auch wenn du keine Dividenden erhältst, fällt jedes Jahr eine kleine Steuer an. Dein Broker zieht sie automatisch im Januar ab — du musst nichts aktiv tun.
Das Bundesfinanzministerium hat den Basiszins für 2026 am 13. Januar 2026 auf 3,20 % festgesetzt (2025: 2,53 %). Für Aktien-ETFs ergibt sich folgende Rechnung bei 10.000 € Depotwert:
| Schritt | Berechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Basisertrag | 10.000 € × 3,20 % × 0,7 | 224,00 € |
| Teilfreistellung 30 % | 224,00 € × 70 % | 156,80 € |
| Abgeltungssteuer 26,375 % | 156,80 € × 26,375 % | 41,34 € Steuer |
5. ETFs steuerfrei? — Was wirklich steuerfrei ist
Vollständig steuerfrei sind ETF-Erträge nur bis zum Sparerpauschbetrag (1.000 € / 2.000 € für Ehepaare). Darüber hinaus gibt es keine legale Möglichkeit, ETF-Gewinne komplett steuerfrei zu stellen. Was aber legal möglich ist:
- Freistellungsauftrag nutzen: Bis 1.000 € Erträge im Jahr fällt keine Steuer an
- Günstigerprüfung: Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, kannst du Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben und erhältst ggf. Steuern zurück
- Verlustverrechnung: Verluste aus ETF-Verkäufen können mit Gewinnen verrechnet werden
- Teilfreistellung: 30 % der Gewinne aus Aktien-ETFs sind automatisch steuerfrei
6. ETF und Steuererklärung — wann ist sie nötig?
Deutsche Broker führen alle ETF-Steuern automatisch ab. Du brauchst in der Regel keine Steuererklärung für ETF-Erträge. Es gibt aber Ausnahmen, wo eine Steuererklärung sich lohnt oder Pflicht ist:
| Situation | Steuererklärung | Warum |
|---|---|---|
| Broker mit deutschem Sitz | Nicht nötig | Broker führt alles automatisch ab |
| Ausländischer Broker | Pflicht | Keine automatische Abführung |
| Persönlicher Steuersatz < 25 % | Empfehlenswert | Günstigerprüfung → Steuererstattung möglich |
| Verluste mit Gewinnen verrechnen | Möglich | Depotübergreifende Verlustverrechnung |
| Kirchen-/Sonderausgaben | Ggf. nötig | Je nach persönlicher Situation |
Häufige Fragen zu ETF Steuern
In der Regel nicht — der Broker führt die Steuer automatisch ab. Wenn du einen niedrigeren persönlichen Steuersatz unter 25 % hast, kann eine Günstigerprüfung sinnvoll sein.
Nur für Aktien-ETFs mit Aktienquote ≥ 51 %. Das gilt für alle MSCI World und FTSE All-World ETFs.
Beim Verkauf werden realisierte Kursgewinne besteuert. Der Broker zieht die Abgeltungssteuer automatisch ab. Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden. Bereits gezahlte Vorabpauschalen werden angerechnet — du zahlst nicht doppelt.
Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person und Jahr (2.000 € für Ehepaare). Erträge bis zu dieser Höhe sind steuerfrei — aber nur mit Freistellungsauftrag beim Broker. Zusätzlich sind bei Aktien-ETFs 30 % der Gewinne durch die Teilfreistellung steuerfrei.
ETFs sind nicht grundsätzlich steuerfrei — auf Gewinne fällt Abgeltungssteuer an. Steuerfrei sind nur Erträge bis zum Sparerpauschbetrag (1.000 €), wenn du einen Freistellungsauftrag gestellt hast. Darüber hinaus gibt es keine legale Möglichkeit ETF-Gewinne komplett steuerfrei zu stellen.
Normalerweise nicht. Deutsche Broker wie Trade Republic oder Scalable Capital führen alle Steuern automatisch ab. Eine Steuererklärung kann sich lohnen wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt (Günstigerprüfung) oder du einen ausländischen Broker nutzt.
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs. Der Basiszins für 2026 beträgt 3,20 % (festgesetzt vom BMF am 13. Januar 2026 laut Bundesbank). Bei einem Aktien-ETF-Depot von 10.000 € fallen rund 41 € Steuern an. Dein Broker bucht automatisch im Januar ab.