⚡ Kurze Antwort

Auf ETF-Gewinne zahlst du 26,375 % Abgeltungssteuer (inkl. Soli). Bei Aktien-ETFs werden nur 70 % besteuert (Teilfreistellung). Die ersten 1.000 € Erträge pro Jahr sind steuerfrei — aber nur mit Freistellungsauftrag.

⚠️ Steuerrechtlicher Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Juni 2026). Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung durch einen zugelassenen Steuerberater. Steuerrechtliche Regelungen können sich ändern. Haftung ausgeschlossen.

1. Abgeltungssteuer

In Deutschland fällt auf Kapitalerträge pauschal Abgeltungssteuer an:

SteuerSatzGesamt
Abgeltungssteuer25,00 %26,375 %
Solidaritätszuschlag1,375 %

Wichtig: Der Broker zieht diese Steuer automatisch ab — du musst nichts selbst berechnen.

2. Teilfreistellung — der Steuervorteil bei Aktien-ETFs

Aktien-ETFs (alle normalen MSCI World oder All-World ETFs) profitieren von der Teilfreistellung: Nur 70 % der Erträge werden besteuert — 30 % sind steuerfrei.

📊 Beispiel

Du machst 1.000 € Gewinn. Besteuert werden nur 700 € (70 %). Steuer: 700 € × 26,375 % = 184,63 € — statt 263,75 € ohne Teilfreistellung.

3. Freistellungsauftrag — 1.000 € steuerfrei

Jede Person hat einen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr (2.000 € für Ehepaare). Erträge bis zu dieser Höhe sind komplett steuerfrei — aber du musst deinem Broker einen Freistellungsauftrag erteilen.

⚠️ Häufiger Fehler: Viele Einsteiger vergessen den Freistellungsauftrag. Das kostet bis zu 263 € an unnötigen Steuern pro Jahr. Direkt bei der Depoteröffnung einrichten.

4. Vorabpauschale

Seit 2018 gibt es die Vorabpauschale — eine Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs. Auch wenn du keine Dividenden bekommst, fällt jedes Jahr eine kleine Steuer an, basierend auf einem Basiszinssatz der Bundesbank. Dein Broker zieht sie automatisch ab.

Häufige Fragen

Muss ich ETF-Gewinne in der Steuererklärung angeben?

In der Regel nicht — der Broker führt die Steuer automatisch ab. Wenn du einen niedrigeren persönlichen Steuersatz unter 25 % hast, kann eine Günstigerprüfung sinnvoll sein.

Gilt die Teilfreistellung für alle ETFs?

Nur für Aktien-ETFs mit Aktienquote ≥ 51 %. Das gilt für alle MSCI World und FTSE All-World ETFs.

Was passiert steuerlich beim Verkauf?

Beim Verkauf werden realisierte Kursgewinne besteuert. Der Broker zieht die Abgeltungssteuer automatisch ab. Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden.

Steuerrechtlicher Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung durch einen nach § 3 StBerG zugelassenen Steuerberater. Steuerliche Regelungen können sich durch Gesetzgebung ändern. Stand: Juni 2026. Haftung ausgeschlossen.