Auf ETF-Gewinne zahlst du 26,375 % Abgeltungssteuer (inkl. Soli). Bei Aktien-ETFs werden nur 70 % besteuert (Teilfreistellung). Die ersten 1.000 € Erträge pro Jahr sind steuerfrei — aber nur mit Freistellungsauftrag.
1. Abgeltungssteuer
In Deutschland fällt auf Kapitalerträge pauschal Abgeltungssteuer an:
| Steuer | Satz | Gesamt |
|---|---|---|
| Abgeltungssteuer | 25,00 % | 26,375 % |
| Solidaritätszuschlag | 1,375 % |
Wichtig: Der Broker zieht diese Steuer automatisch ab — du musst nichts selbst berechnen.
2. Teilfreistellung — der Steuervorteil bei Aktien-ETFs
Aktien-ETFs (alle normalen MSCI World oder All-World ETFs) profitieren von der Teilfreistellung: Nur 70 % der Erträge werden besteuert — 30 % sind steuerfrei.
Du machst 1.000 € Gewinn. Besteuert werden nur 700 € (70 %). Steuer: 700 € × 26,375 % = 184,63 € — statt 263,75 € ohne Teilfreistellung.
3. Freistellungsauftrag — 1.000 € steuerfrei
Jede Person hat einen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr (2.000 € für Ehepaare). Erträge bis zu dieser Höhe sind komplett steuerfrei — aber du musst deinem Broker einen Freistellungsauftrag erteilen.
4. Vorabpauschale
Seit 2018 gibt es die Vorabpauschale — eine Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs. Auch wenn du keine Dividenden bekommst, fällt jedes Jahr eine kleine Steuer an, basierend auf einem Basiszinssatz der Bundesbank. Dein Broker zieht sie automatisch ab.
Häufige Fragen
In der Regel nicht — der Broker führt die Steuer automatisch ab. Wenn du einen niedrigeren persönlichen Steuersatz unter 25 % hast, kann eine Günstigerprüfung sinnvoll sein.
Nur für Aktien-ETFs mit Aktienquote ≥ 51 %. Das gilt für alle MSCI World und FTSE All-World ETFs.
Beim Verkauf werden realisierte Kursgewinne besteuert. Der Broker zieht die Abgeltungssteuer automatisch ab. Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden.